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Ziel und Grundlage

Stiftungszweck

 

Die vom Land Nordrhein-Westfalen getragene Stiftung verfolgt den Zweck der Erhaltung, Darstellung und Weiterentwicklung der Kultur der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa in Nordrhein-Westfalen und in den Herkunftsgebieten der vertriebenen Ostdeutschen. Darunter fallen die Behandlung deutscher Vertriebenen- und Aussiedlerprobleme in Wissenschaft und Forschung, die Erhaltung und Stärkung der kulturellen Identität der deutschen Volksgruppen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa auf der Grundlage der Völkerverständigung, die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung Deutscher, die aus Ost- und Südosteuropa kommen, die Darstellung und Förderung der Wechselbeziehungen der deutschen Kultur mit den Kulturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie die Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker.

 

Rechtsgrundlage

 

Die entscheidende Rechtsgrundlage besteht in § 96 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge vom 19. Mai 1953 in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1993, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (Bundesgesetzblatt I, S. 122). Der § 96 verpflichtet Bund und Länder „das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten.“