Hinweise zu Ihrem Besuch im GHH
Für die Teilnahme an Veranstaltungen, den Besuch der Ausstellungen und die Nutzung der Bibliothek der Stiftung Gerhart-Hauptmann-Haus ist keine Voranmeldung mehr nötig. Räumlichkeiten können angemietet werden, zugelassen werden – je nach Größe des verfügbaren Raumes – maximal 100 Personen. Innerhalb des Gerhart-Hauptmann-Hauses gilt jedoch weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (FFP 2-Maske).
In unserem Haus gilt überall die 3G-Regel. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Stiftung, vor einem Besuch unserer Ausstellungen oder in unserer Bibliothek ist also entweder
- der Nachweis eines vollständigen Corona-Impfschutzes,
- der Nachweis einer Immunisierung durch Genesung,
- ein offizieller Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder
- ein offizieller Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test
vorzulegen. Zudem ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis o. ä.) mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Die Besonderheiten und Änderungen gelten bis auf Weiteres und können sich – abhängig von der Pandemie-Entwicklung – jederzeit wandeln.
Bitte vergewissern Sie sich kurz vor Ihrem Veranstaltungsbesuch ob und unter welchen Bedingungen diese tatsächlich stattfindet!