Vortrag von Dr. Paul Bagiu
Zwischen 1968 und 1989 wurden Verhandlungen zur legalen Ausreise von Angehörigen der deutsch-rumänischen Minderheit in die Bundesrepublik Deutschland geführt. Formell verantwortlich für die regulierte Ausreise der Rumäniendeutschen waren einerseits das Bundesministerium des Innern, andererseits die rumänische Staatsführung mit Nicolae Ceausescu an der Spitze. Zu Verhandlungsgegenständen erklärten die Unterhändler die periodisch zu genehmigenden Ausreisen von Rumäniendeutschen sowie die von deutscher Seite als »Entschädigung für Ausbildungskosten und entgangenem Mehrwert der Arbeitskräfte zu zahlenden Ausgleichen«. Beide Regierungen traten nicht selbst, sondern durch sorgsam gewählte Stellvertreter in Erscheinung.
Die Bundesregierung hoffte auf eine Zusammenführung von rumäniendeutschen Familien, die nach 1945 auseinandergerissen worden waren. Hinzu kam die Wahrnehmung einer systematisch politischen, sozialen und wirtschaftlichen Unterdrückung in Rumänien, der auch die deutsche Minderheit ausgesetzt war. Das sozialistische Rumänien strebte Ende der 1960er Jahre seinerseits eine Annäherung an den Westen an, um die politische Isolation im Ostblock zu überwinden. Der Vortrag wird die sowohl politisch und als auch wirtschaftlich motivierten Hintergründe dieser Verhandlungen illustrieren.
In Kooperation mit: Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
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