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Proskription in einer neuen Fassung

Deutsche Fahndungslisten am Vorabend und zu Beginn des Zweiten Weltkriegs. Vortrag von Grzegorz Bebnik

Im antiken Rom bedeutete die Proskription ursprünglich die Zwangsversteigerung des Eigentums eines Schuldners. Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs hatte sich die Bedeutung dieses Begriffs jedoch erheblich weiterentwickelt. Der Autor zeigt in seinem Buch und anderen Publikationen die Entwicklung der Proskriptionslisten in den deutschen Ländern bis zur NS-Zeit und dann den Einsatz dieser Verfolgungsinstrumente für die Zwecke der Besatzungspolitik. Funktionäre des Sicherheitsdienstes des Dritten Reiches erstellten nämlich im Voraus eine alphabetische Liste mit Namen von Polen, die für die künftige Besatzungsmacht gefährlich waren und schnell verhaftet und liquidiert werden sollten. Diese Liste ist heute in Form des „Sonderfahndungsbuches Polen“ überliefert und bekannt, aber wir wissen, dass es nicht die erste Liste dieser Art war. Im September 1939 verwendeten die in Polen tätigen Einsatzgruppen eine Liste, die heute als verloren gilt, die sog. Sonderfahndungsliste Polen. Erst auf dieser Grundlage wurde, und zwar nach notwendigen Ergänzungen, im März 1940 das Sonderfahndungsbuch herausgegeben.

Wie wurden die deutschen Proskriptionslisten erstellt? Wer sollte in die Liste aufgenommen werden? In welchem Umfang wurden sie anschließend von den Sicherheitsdiensten genutzt? Dr. Bębnik sucht in seinen Forschungen nach Antworten auf diese Fragen, indem er nicht nur das erhaltene „Sonderfahndungsbuch Polen“ analysiert, sondern es auch mit analogen Publikationen vergleicht, die für die Eroberung der westeuropäischen Länder vorbereitet wurden.

In Kooperation mit: Kulturreferent für Oberschlesien. Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien